Kranken­ver­si­che­rung

Eine Kranken­zusatz­ver­si­che­rung ist die ideale Ergänzung zum gesetzlichen Grundschutz. Gesetzlich Versicherte können die Kassenleistungen mit einer privaten Zusatzversicherung aufstocken und sich so vor hohen Behandlungskosten schützen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt.

Die private Krankenvollversicherung steht Beamten, Selbständigen und Arbeitnehmer deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt offen.


Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist eine spezielle Form der Kranken­zusatz­ver­si­che­rung, die bei einer privaten Kranken­ver­si­che­rung abgeschlossen werden kann. Sie deckt Risiken ab, die nicht bzw. nur zum Teil von den Trägern der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung abgesichert sind und ermöglicht damit eine finanzielle Ergänzung derer Leistungen. 


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Stationäre Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Die stationäre Kranken­zusatz­ver­si­che­rung gehört zu den privaten Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen und erweitert den Versicherungsschutz gesetzlich krankenversicherter Per­sonen (GKV) im Krankenhaus


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Ambulante Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Die ambulante Kranken­zusatz­ver­si­che­rung gehört zu den privaten Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen und erweitert den Versicherungsschutz gesetzlich krankenversicherter Per­sonen (GKV) für ambulante Behandlungen.

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